FAQ & Behandlungsspektrum

Um mögliche Fragen schon im Vorhinein zu beantwortet bietet Ihnen das folgende Behandlungsspektrum sowie das FAQ diverse Informationen rund um die logpädische Behandlung bei Sprachgold.

Wie bekomme ich eine Verordnung für logopädische Therapie?

Nachdem Sie bei einem Facharzt vorstellig geworden sind und dieser die Notwendigkeit einer logopädischen Therapie festgestellt hat, bekommen Sie eine Heilmittelverordnung (Rezept).
Eine logopädische Verordnung erhalten sie von:
− HNO-Ärzten
− Phoniatern/Pädaudiologen (Fachärzte für Sprach-,Sprech-,Stimm- und Hörstörungen)
− Kinderärzten
− Fachärzten für Allgemeinmedizin
− Internisten
− Neurologen
− Kieferorthopäden

Wo findet die logopädische Therapie statt?

In der Regel findet die Therapie in der logopädischen Praxis statt. Bei Patienten, die aus medizinischen Gründen nicht in die Praxis kommen können, kann der Arzt einen Hausbesuch verordnen.

Wie oft findet eine logopädische Behandlung statt?

Je nach Störungsbild verordnet der Arzt meist in einer Frequenz von 1-2 Therapiestunden wöchentlich.

Wie lange dauert die Therapie?

Das vom Arzt verordnete Rezept umfasst zunächst 10 Therapiestunden. Je nach Bedarf und Störungsbild können und sollten weitere Rezepte verordnet werden.
Eine Therapieeinheit dauert meist 45 Minuten, in selteneren Fällen auch 30 oder 60 Minuten.

Wie viel kostet die Therapie ?

Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die Krankenkasse die Kosten der logopädische Therapie vollständig. Privatpatienten erhalten nach Beendigung des Rezepts eine Rechnung, welche Sie bei der Krankenkasse einreichen können. Erwachsene (ab 18 Jahren) zahlen einen Eigenanteil (Zuzahlung). Diese Zuzahlung setzt sich aus 10% der Behandlungskosten und einer Rezeptgebühr von 10 Euro zusammen.
Patienten mit chronischem Störungsbild können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung der Zuzahlung beantragen.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Zur Terminvereinbarung können sie sich telefonisch oder per E-Mail in der Praxis melden.

Was muss ich zur ersten Therapiestunde mitbringen?

Eine gültige logopädische Verordnung, die nicht älter als 28 Tage ist
– vorliegende Berichte von bisherigen Therapien oder Krankenhaus-/ Rehaaufenthalten
– bei Kindern wird vor Beginn der logopädischen Therapie die Durchführung eines Hörtests empfohlen.

Behandlungsspektrum

Kinder und Jugendliche

−Sprachentwicklungsstörungen/Sprachentwicklungs-

verzögerungen

− Artikulationsstörungen
− Dysgrammatismus
− Myofunktionelle Störungen (Störungen des orofazialen Muskelgleichgewichts)
− Redeflussstörungen (Stottern/Poltern)
− Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS)
− Stimmstörungen (organisch und funktionell)
− Mutismus
− Autismus

Erwachsene − Aphasien
− Dysarthrien
− Sprechapraxien
− Stimmstörungen (organisch und funktionell)
− Dysphagien (Schluckstörungen)
− Sprach-,Sprech- und Schluckstörungen bei neurologischen und degenerativen Erkrankungen
− Sprachtherapie bei demezieller Entwicklung